Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel «Goldener Ziegel» (nachfolgend «Gewinnspiel») wird von der Zürcher Ziegeleien AG (nachfolgend «Veranstalter») durchgeführt.
2. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 01.03.2025 und endet am 12.10.2025. Teilnahmen, die nach dem 12.10.2025 eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die angegebenen Termine können noch angepasst werden.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Teilnahme bereits im Kundenstamm der Zürcher Ziegeleien AG registriert sind und die Produktbestellung ausgelöst haben. Teilnahmeberechtigt sind auch Akkordfirmen, die ihre Leistungen direkt erbringen und im Kundenstamm der Zürcher Ziegeleien AG geführt werden. Subunternehmen, die an Akkordfirmen angegliedert sind, sowie Mitarbeitende der Zürcher Ziegeleien AG und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Durch die Teilnahme entsteht keine Kaufpflicht.
4. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch das Finden eines goldenen Ziegel- oder Backsteins der Zürcher Ziegeleien AG (nachfolgend «goldener Ziegel») im Rahmen des Jubiläumsgewinnspiels. Die Anzahl der goldenen Ziegel ist begrenzt. Insgesamt werden 300 goldene Ziegel verteilt. Mit der Eingabe des Gewinncodes, dem Ausfüllen des Gewinnspielformulars und der Zustimmung zur Datenschutzerklärung gewinnen die Teilnehmenden automatisch den Sofortgewinn und nehmen zudem an der Hauptverlosung teil.
5. Sofortgewinn und Gewinnübergabe
Die Gewinner werden durch den Zufall ermittelt und anhand des gültigen Gewinncodes auf dem gefundenen goldenen Ziegel identifiziert. Die Gewinner erhalten frische, saisonale Köstlichkeiten in Form eines «Zmorge», «Znüni» oder «Zvieri». Die Gewinner werden telefonisch durch einen Aussendienstmitarbeiter der Zürcher Ziegeleien AG benachrichtigt. Die persönliche Übergabe des Gewinns erfolgt auf der Baustelle oder an einem anderen vereinbarten Ort. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Gewinne ist nicht möglich.
6. Gewinneinlösung
Die Gewinne müssen innerhalb eines Jahres nach dem Ausfüllen des Gewinnspielformulars eingelöst werden. Sie sind nicht übertragbar. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Verantwortung für die rechtzeitige Inanspruchnahme des Gewinns liegt beim Gewinner oder der Gewinnerin.
7. Hauptverlosung
Sämtliche Sofortpreis-Gewinner nehmen automatisch an der Hauptverlosung teil, bei der ein exklusiver saisonaler Teamevent im Wert von CHF 5'000 verlost wird. Die Hauptpreise werden unter allen Sofortpreis-Gewinnern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Verlosungen finden am 5. Mai, 18. August und 20. Oktober 2025 statt und werden auf unserer Jubiläumsseite kommuniziert. Die Gewinner werden telefonisch durch einen Aussendienstmitarbeiter der Zürcher Ziegeleien AG benachrichtigt. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Gewinne müssen innerhalb eines Jahres nach der persönlichen Benachrichtigung eingelöst werden und sind nicht übertragbar. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Verantwortung für die rechtzeitige Inanspruchnahme liegt bei der Gewinnerin oder dem Gewinner.
8. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zur Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnbenachrichtigung verwendet. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden mit der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen dieses Gewinnspiels einverstanden. Dies umfasst auch die Verwendung von Fotos, welche dem Veranstalter für Werbe- und Marketingzwecke dienen. Dazu gehört die Veröffentlichung auf Webseiten, in sozialen Medien und anderen Kanälen, ohne dass eine Vergütung erfolgt. Daten für Marketingzwecke werden maximal 24 Monate nach dem letzten Kontakt gespeichert.
9. Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen oder die Teilnahme auf betrügerische Weise beeinflussen, vom Gewinnspiel auszuschliessen. Auch bei Verdacht auf Manipulation kann der Veranstalter den Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel ausschliessen.
10. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle oder Unterbrechungen, die die Teilnahme am Gewinnspiel beeinträchtigen könnten. Ebenso übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch die Nutzung des Gewinns entstehen.
11. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen und Anpassungen dieser Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter vor, sofern dies notwendig ist. Änderungen werden auf der Gewinnspiel-Informationsseite der Zürcher Ziegeleien AG bekannt gegeben. Die Rechte der Teilnehmenden in Bezug auf ihre Daten sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt.
12. Geltendes Recht
Es gilt das Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Zürcher Ziegeleien AG.
2025, Zürcher Ziegeleien AG