5.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse in der Schweiz. Die Transportkosten für Lieferungen in der Schweiz sind nicht im Preis inbegriffen.
5.2 Für Lieferungen ist grundsätzlich eine Zufahrt zum Abladeplatz mit einer Durchfahrtsbreite von mindestens 3 m notwendig, in der Regel liefert Zürcher Ziegeleien AG mit Anhängerzug oder Sattelschlepper. Der Wendekreisdurchmesser auf dem Abladeplatz muss mindestens 22 m betragen. Die Entladung ist Sache des Empfängers. Die Vollständigkeit der Lieferung und eventuelle Transportschäden sind unverzüglich bei Empfang der Ware festzustellen und die Mängel auf dem Lieferschein zu vermerken. Das gültige Zonen- und Ortschaften-Verzeichnis bildet die Basis für die Ermittlung der Frachtkosten. Erfolgt die Zufahrt mit einem kompletten Lastenzug und findet der Umlad an einem geeigneten Ort mit LKW-Kran statt, erfolgt ein Zuschlag für die Zusatzleistung Umladen von CHF 120.00.
5.3 Für Lieferungen in Ortschaften mit erschwertem Zugang (Breiten- oder Gewichtsbeschränkungen) wird ein Zuschlag von CHF 150.00 verrechnet.
5.4 Auf Lieferungen mit Kranlastwagen wird für Bodenablad ein Zuschlag von CHF 15.00 pro Palette verrechnet, jedoch mind. CHF 70.00. Bei Ablad auf das Dach oder Stockwerk wird ein Zuschlag von CHF 28.00 pro Palette verrechnet, jedoch mind. CHF 130.00. Auf Lieferungen mit Grosskran 23 m wird ein Zuschlag von CHF 40.00 pro Palette, jedoch mind. CHF 330.00 verrechnet. Auf Lieferungen mit Grosskran 30 m wird CHF 47.00 pro Palette, jedoch mind. CHF 480.00 und auf Lieferungen mit Grosskran 34 m wird CHF 67.00 pro Palette, jedoch mind. CHF 770.00, verrechnet. Eine Arbeitskraft für den Ablad ist vom Warenempfänger auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie unsere Merkblätter zum LKW-Kran und zum Grosskraneinsatz in unserer aktuellen Preisliste.
5.5 Die Stornierung eines Grosskran-Fahrzeuges ist bis 2 Arbeitstage (spätestens 16.00 Uhr) vor dem Liefertermin kostenlos möglich. Für spätere Absagen wird die entsprechende Kranminimum-Pauschale in Rechnung gestellt. Die Stornierung eines Kranboden-Fahrzeuges und für einen LKW ohne Kran ist bis 12.00 Uhr des Arbeitstages vor dem Liefertermin kostenlos möglich. Für spätere Absagen werden 50 % der Frachtkosten, maximal CHF 315.00, in Rechnung gestellt.
5.6 Kleinmengenzuschlag Vormauerziegel (Sichtsteine und Klinker): Lieferungen bis 4 t: CHF 475.00. Lieferungen von 4–8 t: CHF 315.00. Express-Frachtzuschlag: CHF 1ʼ050.00 bei Lieferung innerhalb von 1–3 Wochen.
5.7 Frachtkosten für Ergänzungsprodukte zum Mauerwerk, die nicht als Beilad geliefert werden können, werden nach Aufwand, jedoch mindestens mit CHF 85.00 verrechnet.
5.8 Die Lieferungen erfolgen auf den von Zürcher Ziegeleien AG gekennzeichneten Paletten. Paletten werden mit CHF 20.00 pro Palette verrechnet und bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand mit CHF 15.00 pro Palette vergütet. Bei der Rückgabe ist eine Quittung zu verlangen. Der Rücktransport von Leerpaletten erfolgt bei gleichzeitiger Anlieferung von Materialien ohne Verrechnung, jedoch nur im gleichen Umfang wie Paletten angeliefert wurden. Werden mehr Paletten als angeliefert retour genommen oder müssen Paletten separat abgeholt werden, erfolgt eine Verrechnung von CHF 1.90 pro Palette bei < 70 km, jedoch mind. CHF 75.00, und bei > 70 km CHF 2.40 pro Palette, jedoch mind. CHF 95.00. Es werden nur eigene gekennzeichnete Paletten retour genommen.
5.9 Bei Lieferungen mit Einwegpaletten erfolgt keine Verrechnung und keine Gutschrift. Einwegpaletten werden nicht retour genommen.
5.10 Die angegebenen Gewichte sind Durchschnittswerte. Die Stückzahlen und Gewichte auf den Paletten sind Richtwerte und als solche unverbindlich.
5.11 Für Flachdach- und Dämmmaterialien gilt zusätzlich (exklusive Vakuumdämmung)
Franko-Lieferungen unter einem Nettowarenwert von CHF 2'500.00 werden, sofern nicht anders vermerkt, mit einem Umtriebszuschlag von CHF 190.00 verrechnet.
5.12 Für Vakuumdämmplatten gilt zusätzlich
Die Schutzverpackung muss während des Transportes zum Einbauort vor mechanischen Beschädigungen geschützt werden. Die Verpackung darf erst am Einbauort, unmittelbar vor dem Verarbeiten, geöffnet werden. Bei Arbeitsunterbrüchen sind die Platten gut geschützt zu lagern.
5.13 Überlange Abladezeiten werden zu CHF 120.00/Std. in Rechnung gestellt. Als normale Abladezeit gilt bei Baustellenkran und Kran Bodenablad: 15 Min. Vorbereitungspauschale, zuzüglich 2.5 Min. pro Palette, zuzüglich Kulanzpauschale 15 Min. Kran Stockwerkablad und Grosskran: 20 Min. Vorbereitungspauschale, zuzüglich 5 Min. pro Palette, zuzüglich Kulanzpauschale 15 Min.
5.14 Für Paketversand werden pro Paket CHF 18.00 verrechnet.
5.15 Kosten für den Paketversand von Zubehörartikeln Wand werden nach Aufwand berechnet.
5.16 Unsere Folien werden nur in ZZ Recyclingsäcken zurückgenommen, die für einen Unkostenbeitrag publiziert in der gültigen Preisliste bezogen werden können. Bei verschmutztem Inhalt oder Fremdstoffen wird die Annahme abgelehnt. Entsorgungskosten für verunreinigtes Material gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.17 Kosten für den Paketversand von Zubehörartikeln Wand werden nach Aufwand berechnet.